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   VG Schleswig, 15.10.2020 - 12 B 65/20   

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VG Schleswig, 15.10.2020 - 12 B 65/20 (https://dejure.org/2020,31873)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.10.2020 - 12 B 65/20 (https://dejure.org/2020,31873)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 12 B 65/20 (https://dejure.org/2020,31873)
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  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 12 B 65/20
    33 Abs. 2 GG erfasst jedoch nicht bzw. nur sehr eingeschränkt solche Ämter auf staatlicher oder kommunaler Ebene, die durch demokratische Wahlen der Wahlbürger oder durch eine Wahl des von diesen gewählten Wahlkörpers besetzt werden, wie z.B. das Amt eines kommunalen Wahlbeamten (BVerfG, Beschluss vom 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15 - juris Rn. 21; Hense, a.a.O.; Badura, a.a.O., Rn. 24, Battis, a.a.O., Rn. 25).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 12 B 65/20
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen zurückgewiesen wird, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 23).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2015 - 2 M 102/14

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine mittels Wahlentscheidung getroffene

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 12 B 65/20
    Handelt es sich hingegen um nicht konstitutive, sondern um deklaratorische (beschreibende) Anforderungsmerkmale, ist die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Wahlentscheidung der Bürgerschaft darauf beschränkt zu prüfen, ob die Wertungen der Mitglieder der Bürgerschaft im Ergebnis vertretbar sind oder (objektiv) auf Willkür beruhen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 09.01.2015 - 2 M 102/14 - juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.1992 - 5 M 2798/92

    Gemeinderat; Niedersachsen; Kommunalbeamtenwahl; Ermessensbindung; Eignung;

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 12 B 65/20
    Damit entfallen zugleich Rechtsansprüche der nicht gewählten Bewerber (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.06.1992 - 5 M 2798/92 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 09.09.2020 - 12 B 29/20

    Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2020 - 12 B 65/20
    Die Abgrenzung zwischen einem konstitutiven und einem deklaratorischen Anforderungsprofilmerkmal ist eine Frage der Auslegung des Ausschreibungstextes, welche entsprechend § 133 (BGB) danach zu erfolgen hat, wie die Erklärung aus Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 09.09.2015 - 12 B 29/20 - juris Rn. 13 m.w.N.).
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